Ich lass mich nicht kontrollieren!

Stadtvertreter als Polizei diffamiert?
Stadtvertreter als Polizei diffamiert?

Stand:


«Die Stadtvertreter als Polizei diffamiert!»
Die Stadtvertreter, das sind 21 ehrenamtlich tätige Bürger Ueckermündes, die sich in ihrer Freizeit in komplexe Themen des Baurechts, des Vergaberechts und der öffentlichen Finanzen einarbeiten und auf Basis ihrer Prüfungen wichtige Entscheidungen für die Stadt treffen müssen. Dürfen sie Fehler korrigieren?

Sie dürfen nicht nur Fehler korrigieren, nein, Sie sind dazu sogar verpflichtet. Sie alle wurden darauf sogar vereidigt. Wenn ein Stadtvertreter auf einen Sachverhalt stößt, der Schaden für die Stadt bedeuten könnte, muss er handeln. Trägt er durch Unterlassung dazu bei, dass die Stadt Schaden nimmt, dann haftet der Stadtvertreter persönlich dafür.

Aus unserer Sicht ist der Schaden, der der Stadt durch das "Hotel" am Strand bereits entstanden ist und ganz sicher noch entstehen wird, so groß, dass die Stadt sich keine weiteren Schäden dieser Art leisten kann.

Ehrenamtlich tätige Stadtvertreter, die sich uneigennützig für die Stadt einsetzen, als "Polizei" zu diffamieren, obwohl es deren Pflicht ist, genau das zu tun, ist unanständig und sicher nicht vertrauensbildend.

Der Verfasser des Nordkurier- Artikels mag dem Bürgermeister mit dem Beitrag einen Gefallen getan haben – aber wie ist es mit der Glaubwürdigkeit?

Wir sind der Meinung, dass gerade zahlende Abonnenten des Nordkuriers Anspruch auf eine ausgewogene, objektive Berichterstattung haben.

Haben einige Stadtvertreter nur zugestimmt, weil sie unsicher sind?

Vielleicht sind einige Stadtvertreter verunsichert, wenn sie sich nicht so tief in die Materie eingearbeitet haben. Das ist auch nicht nötig, denn jeder Einzelne bringt seine eigene Erfahrung und sein Fachwissen mit ein.

In der Stadtvertretung wird debattiert, und dieses Gremium ist genau dazu da, die anderen Stadtvertreter zu überzeugen. Wenn diese dann zustimmen, dann nur, weil sie den Argumenten folgen. Alles andere wäre auch rechtswidrig.

Warum Stadtvertreter den Bürgermeister kontrollieren müssen

Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) verpflichtet die Stadtvertretung, die Arbeit des Bürgermeisters zu überwachen. Diese Kontrolle ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern Teil der demokratischen Ordnung und dient dem Schutz der Stadt.

1. Die Stadtvertretung ist das Hauptorgan (§ 22 KV M-V)

„Die Stadtvertretung ist das Hauptorgan der Gemeinde. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist.“

Damit legt die Stadtvertretung die politische und organisatorische Richtung der Stadt fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse lediglich aus und ist an sie gebunden.

2. Kontrollfunktion und Überwachung (§ 43 KV M-V)

„Die Stadtvertretung überwacht die Durchführung ihrer Beschlüsse und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung.“

Hieraus ergibt sich die gesetzliche Pflicht der Stadtvertretung, die Arbeit des Bürgermeisters zu kontrollieren – insbesondere, ob Beschlüsse korrekt umgesetzt, Gesetze eingehalten und Finanzen ordentlich geführt werden.

3. Verantwortlichkeit des Bürgermeisters (§ 38 KV M-V)

„Der Bürgermeister leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit und ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich.“

Der Bürgermeister trägt die Verantwortung für die Verwaltung, ist aber der Stadtvertretung rechenschaftspflichtig und muss regelmäßig berichten.

4. Auskunftsrecht der Stadtvertretung (§ 43 Abs. 2 KV M-V)

„Der Bürgermeister hat der Stadtvertretung auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.“

Dieses Auskunftsrecht sichert Transparenz. Wenn Stadtvertreter Informationen anfordern, üben sie ihr demokratisches Kontrollrecht aus – zum Schutz der Stadt und ihrer Bürger.

5. Zweck der Kontrolle

  • Schutz der Stadt vor Fehlentscheidungen oder Rechtsverstößen
  • Transparenz und demokratische Legitimation
  • Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern

Fazit

Die Stadtvertretung ist das Parlament der Stadt, der Bürgermeister die Exekutive. Wie der Bundestag die Regierung kontrolliert, so kontrolliert die Stadtvertretung den Bürgermeister. Diese Balance sichert Rechtmäßigkeit, Transparenz und Vertrauen in die kommunale Demokratie.

Nur durch Kontrolle, Offenheit und Zusammenarbeit kann Vertrauen in unsere Stadtpolitik wachsen.